Zum Hauptinhalt springen
  • Digitalbonus Bayern
  • Förderung
  • KMU
  • Digitalisierung
  • IT-Sicherheit
  • Allgäu

Digitalbonus Bayern 2026: Was wirklich förderfähig ist

Der Digitalbonus Bayern ist eines der wenigen Förderprogramme, bei denen am Ende Geld auf dem Konto liegt und nicht nur eine Urkunde an der Wand hängt. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Antrag, 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Programmlaufzeit aktuell bis 31.12.2027. Vorausgesetzt, man weiß, was im Antrag tatsächlich durchgeht und was nicht.

Dieser Beitrag richtet sich an Allgäuer und bayerische KMUs, die ihre Digitalisierung nicht aus dem Werbeprospekt eines Software-Vertriebs planen wollen, sondern aus dem eigenen Tagesgeschäft heraus. Ich beziehe mich auf die offiziellen Vorgaben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums auf digitalbonus.bayern und ergänze um Erfahrungen aus realen Anträgen.

Worum geht es überhaupt?

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Digitalbonus zwei klar abgegrenzte Bereiche:

  • Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, Migration von IT-Systemen, Einsatz moderner Technologien wie KI, Robotik oder digitaler Zwillinge.
  • IT-Sicherheit: Maßnahmen, die das Sicherheitsniveau im Unternehmen messbar anheben.

Pro Förderbereich darf jedes Unternehmen während der gesamten Programmlaufzeit einen Antrag stellen, insgesamt also maximal zwei. Wer das clever staffelt, holt für ein größeres Vorhaben den Plus und sichert sich für die IT-Sicherheit später noch den Standard.

Wer ist antragsberechtigt?

Förderfähig sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern. Konkret heißt das:

  • weniger als 50 Mitarbeitende
  • maximal 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
  • gewerbliche Tätigkeit nach § 2 GewStG

Maßgeblich ist der letzte Jahresabschluss. Verflechtungen mit anderen Unternehmen interessieren bei der Größeneinstufung nicht (für die De-minimis-Erklärung später aber sehr wohl).

Nicht antragsberechtigt, und hier wird es überraschend für viele:

  • Freie Berufe (Architekten, Ingenieure als Freiberufler, Berater ohne Gewerbeschein etc.). Ausnahme: freie Berufe in gewerblicher Rechtsform mit Gewerbesteuerpflicht.
  • Heilberufe und Pflege: Arztpraxen, MVZ, Kliniken, Sanatorien, Senioren- und Pflegeeinrichtungen.
  • Landwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, außer bei Verarbeitung/Vermarktung wie ein Gewerbebetrieb.
  • Von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen (§ 3 GewStG), Vereine, GmbHs ohne ausschließlich wirtschaftliche Tätigkeit.
  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, staatliche Eigenbetriebe.
  • Unternehmen in Insolvenz oder mit erfüllten Insolvenzantrags-Voraussetzungen.

Falls Sie hier nicht sicher sind: ein Anruf bei der Bezirksregierung Schwaben (für das Allgäu zuständig) klärt das in fünf Minuten, und ist ohnehin der bessere Einstieg als irgendein Online-Förderberater.

Standard oder Plus: die zwei Varianten

VarianteZuschussFördersatzCharakter
Digitalbonus Standardbis zu 7.500 €50 %klassische Digitalisierung im laufenden Betrieb
Digitalbonus Plusbis zu 30.000 €50 %Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt

Die beiden Varianten lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Beim Plus prüft im Zweifel ein Expertengremium den Innovationsgehalt; wer hier mit „wir machen unsere Webseite neu" antritt, wird höflich, aber bestimmt auf den Standard verwiesen. Vor einem Plus-Antrag ist die Vorabsprache mit der zuständigen Bezirksregierung ausdrücklich vorgesehen und in der Praxis dringend zu empfehlen.

Was wirklich förderfähig ist

Förderfähig sind Ausgaben für externe Leistungen und Lizenzen, die direkt der geförderten Maßnahme dienen. In der Praxis sind das:

Im Bereich Digitalisierung

  • Individualsoftware-Entwicklung: Apps, Webanwendungen, interne Tools, mobile Erfassungslösungen. Vom Konzept über die Entwicklung bis zur Inbetriebnahme.
  • E-Commerce-Projekte mit Prozess-Tiefe: B2B-Shops mit ERP-/Warenwirtschafts-Anbindung, Konfiguratoren, Kundenportale. Reine „Shop-Baukästen" ohne Integration sind hier deutlich weniger interessant.
  • Schnittstellen und Integrationen: ERP, CRM, Warenwirtschaft, DMS, IoT-Geräte. Genau die Brücken, an denen heute meist noch Excel-Listen kleben.
  • Modernisierung und Migration von Altsystemen, schrittweise Ablösung gewachsener IT-Landschaften.
  • KI-Einsatz im Unternehmen, mit klar beschriebenem Mehrwert. Lokale KI-Lösungen für Unternehmen mit vertraulichen Daten sind hier ein wachsendes Feld.
  • Robotik, digitale Zwillinge, Simulationen, im Mittelstand klassisch im Maschinenbau und in der Produktion verortet.
  • Lizenzkosten und Systemservicegebühren im Bewilligungszeitraum, gefördert für maximal 18 Monate.

Im Bereich IT-Sicherheit

  • Einführung anerkannter Sicherheitsstandards (z. B. ISO 27001).
  • Penetrationstests, Schwachstellenanalysen, externe Sicherheitsaudits.
  • Einführung von Mehrfaktor-Authentifizierung, Endpoint Protection, Backup- und Wiederanlauf-Konzepten.
  • Mitarbeiter-Schulungen im Kontext einer konkreten Sicherheitsmaßnahme (nicht als Selbstzweck).
  • Hardware nur dann, wenn sie zwingend für die geförderte Maßnahme nötig ist, nicht für den allgemeinen IT-Betrieb.

Was beim Plus den Unterschied macht

Der Digitalbonus Plus verlangt einen detailliert beschriebenen Innovationsgehalt und Neuheitsgrad. Die Begriffe, an denen sich das festmacht, sind:

  • spürbar höherer Digitalisierungsgrad gegenüber dem Status quo,
  • neue Geschäftsmodelle oder Märkte,
  • digitale Produkte mit Alleinstellungsmerkmal,
  • signifikant veränderte Prozesse durch IKT-Einsatz,
  • neue Funktionalitäten, die ohne digitale Technologien nicht möglich wären.

Eine Außendienst-App mit Offline-Sync, ERP-Anbindung und automatischer Auftragsanlage, das ist ein Plus-Kandidat. Ein responsives Re-Design der Firmenwebseite ist es nicht.

Was nicht förderfähig ist

Diese Punkte sparen Frust, wenn man sie vor der Antragstellung kennt:

  • Standard-Hardware ohne unmittelbaren Maßnahmenbezug (Notebooks, Bildschirme, Server für den allgemeinen Bürobetrieb).
  • Mietkosten, laufende Betriebskosten, Personalkosten des eigenen Unternehmens.
  • Eigene Arbeitsleistung, auch nicht als „kalkulatorischer" Posten.
  • Maßnahmen, die vor der Antragseingangsbestätigung begonnen wurden, das schließt Vertragsabschlüsse mit dem Dienstleister ausdrücklich ein.
  • Reine Reinvestitionen (alte Software durch neuere Version desselben Produkts ersetzen, ohne neue Funktionalität).
  • Standard-Online-Marketing, klassische SEO-Aufträge, Social-Media-Pakete.
  • Ratenzahlungen, Leasing, soweit nicht im Bewilligungszeitraum vollständig bezahlt.

So läuft der Antrag: in sechs Schritten

  1. Antrag online über die für die Betriebsstätte zuständige Bezirksregierung. Authentifizierung ausschließlich über das ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Unternehmens. Eine Antragstellung durch Dritte (Berater, Dienstleister) ist ausdrücklich nicht zulässig.
  2. Eingangsbestätigung per E-Mail. Erst ab diesem Moment dürfen Sie auf eigenes Risiko Verträge schließen und mit der Maßnahme beginnen. Den Bescheid müssen Sie nicht abwarten.
  3. Prüfung durch die Bezirksregierung. Beim Plus ggf. mit Votum eines Expertengremiums.
  4. Zuwendungsbescheid mit De-minimis-Bescheinigung, digital ins ELSTER-Postfach.
  5. Auszahlungsantrag nach Abschluss und Bezahlung der Maßnahme. Für Bewilligungen ab 01.11.2025 reicht in vielen Fällen eine Projektmitteilung; ein vollständiger Verwendungsnachweis wird nur bei Zuschüssen über 10.000 € oder bei Stichprobenprüfungen verlangt.
  6. Auszahlung nach Prüfung, ohne Zwischenzahlungen, einmalig.

Wichtig seit November 2025: Wer Änderungen am Vorhaben (Mehr-/Minderausgaben, geänderter Leistungsumfang, Dienstleisterwechsel etc.) nicht meldet, riskiert nach Art. 44a BayHO einen vollständigen Widerruf der Förderung. Schweigen ist hier ausnahmsweise keine Tugend.

Drei Hinweise aus der Praxis

1. Anbieterauswahl sauber dokumentieren. Wirtschaftliche Angemessenheit der Ausgaben ist ein Bewertungskriterium. Wer von Beginn an mehrere vergleichbare Angebote einholt und seine Auswahl nachvollziehbar begründet, hat es im späteren Auszahlungsantrag deutlich leichter.

2. Konzept vor Code. Ein Förderantrag verlangt ein klares Konzept: Ausgangslage, Ziel, Mehrwert, eingesetzte Technologie, Wirtschaftlichkeit. Wer das ohnehin vor dem Projektstart sauber aufschreibt, hat den Antrag fast schon zusammen.

3. Plus heißt: Frühzeitig mit der Bezirksregierung sprechen. Die Sachbearbeiter:innen sind erfahren und sagen relativ klar, ob ein Vorhaben Plus-Niveau hat oder besser als Standard läuft. Das spart Wochen.

Typische Vorhaben aus dem Allgäuer Mittelstand

Eine kleine Auswahl aus dem Tagesgeschäft, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Handwerk & Bau: mobile Baustellendokumentation, digitale Aufmaße, Stunden- und Materialerfassung mit Sync ins Büro.
  • Maschinenbau & Industrie: Außendienst-Apps mit ERP-Anbindung, Wartungs- und Service-Plattformen, IoT-Anbindung von Maschinen.
  • Einzelhandel & Gastronomie: B2B-Shops, Bestell- und Reservierungslösungen, Kundenbindungs-Apps, Schnittstellen zur Warenwirtschaft.
  • Dienstleister: Mandantenportale, individuelle Web-Tools, Automatisierung wiederkehrender Abläufe.
  • Querschnittsthema IT-Sicherheit: Einstieg in ISO 27001, externe Audits, Pen-Tests, Backup- und Recovery-Strategien.

Alles davon ist, im richtigen Zuschnitt, förderfähig. Und alles davon entsteht aus einer einfachen Frage: Welcher Schritt wiederholt sich jeden Tag, frisst Zeit und ärgert ein bisschen jedes Mal?

Fazit

Der Digitalbonus Bayern 2026 ist kein Selbstbedienungsladen, aber auch keine bürokratische Hürde, vor der man kapitulieren müsste. Wer ein konkretes Vorhaben hat, bei dem ein digitales Werkzeug den Alltag spürbar verändert, hat reale Chancen auf 7.500 bis 30.000 Euro Zuschuss. Wer dagegen nur nach „irgendwas mit Digitalisierung" sucht, weil Förderung verfügbar ist, wird spätestens beim Auszahlungsantrag wieder auf den Boden geholt.


Sie überlegen, ein Vorhaben über den Digitalbonus Bayern fördern zu lassen? Ich entwickle Apps, Webanwendungen und E-Commerce-Lösungen für KMUs im Allgäu und in ganz DACH, häufig im Rahmen des Digitalbonus. Schreiben Sie mir Ihre Idee, auch wenn sie noch grob ist. Ein erstes Gespräch kostet nichts, und am Ende wissen Sie, ob es ein Standard-, ein Plus- oder schlicht kein Förderfall ist.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst öffentlich verfügbare Informationen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (digitalbonus.bayern) zusammen und ersetzt keine verbindliche Förderberatung. Für rechtssichere Auskünfte ist die zuständige Bezirksregierung (für das Allgäu: Regierung von Schwaben) zuständig.

Quellen: digitalbonus.bayern: Förderprogramm · digitalbonus.bayern: Häufige Fragen · digitalbonus.bayern: Antragstellung